Eine neue Masche in der Wirtschaftskriminalität ist auf dem Vormarsch. Unabhängig voneinander haben gerade zwei große Versicherer aus dem Bereich Warenkreditversicherung (WKV) eine Kampagne gestartet und warnen vor Bestellerbetrug. Warum? Wirtschaftskriminalität hat Konjunktur, Bestellerbetrug ist – leider – eine für Kriminelle erfolgreiche Masche. Besonders wichtig: Bestellerbetrug ist nicht in der WKV abgedeckt!
Hamburg, 14.05.2021 – Die Geschichten ähneln einander: Ein Händler bekommt einen Großauftrag auf einer Messe. Ein Lieferant erhält einen deutlich höheren Auftrag als gewohnt von einem Bestandskunden. Oder die langjährigen Akquisitionsbemühungen haben endlich Früchte getragen und die lange umworbene Akquisitionsadresse platziert schließlich den lang ersehnten Auftrag. Große Freude! Um auf Nummer sicher zu gehen und einen Verlust bei Nicht-Zahlung zu vermeiden, wird der (neue) Kunde noch in der WKV versichert. Kurz nach der Bestellung meldet sich eventuell der (neue) Kunde und bittet um eine abweichende Lieferadresse oder organisiert die Abholung selbst. Nach Lieferung wird die Rechnung versandt.
Einige Tage nach Versand der Rechnung meldet sich dann die Buchhaltung des (vermeintlichen) Bestellers und erfragt Details zur Lieferung. Die anschließende Recherche ergibt, dass der Lieferant auf einen Betrüger hereingefallen ist: Kriminelle haben unter falschem Namen die Bestellung getätigt und die Ware empfangen – und sind ebenso wie die Ware unauffindbar.
Die Warenkreditversicherung deckt den Zahlungsausfall nicht ab, weil nur berechtigte Forderungen gegenüber benannten Kunden versichert sind. Wenn die Ware an einen Betrüger "verkauft" wurde, der sich als ein vermeintlicher Kunde ausgegeben hat, ist keine berechtigte Forderung entstanden. Dies gilt auch, wenn Ihnen ein Kreditlimit für den echten Kunden bewilligt wurde.
Perfekt gefälschte Auftragsdokumente, Handelsregisterauszüge, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Webseiten, Unterschriften, Stempel: Betrügern wird es leicht gemacht, die Identität von Unternehmen anzunehmen und mit dieser andere zu täuschen. Mit der gestohlenen Identität geben sich Betrüger als Bestands- oder Neukunden eines Unternehmens aus und bestellen Waren in größeren Mengen. Viele Unternehmen weisen die Wahrscheinlichkeit, betrogen zu werden, weit von sich. In der Praxis ist - trotz oder möglicherweise sogar wegen der Pandemie verbunden mit dem Trend zu mehr Homeoffice und weniger direkter Kommunikation – ein steigender Trend zu beobachten. Euler Hermes und R&V haben das Thema jüngst aktiv aufgegriffen und weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Versicherungsschutz in der WKV besteht.
In jedem Fall sollten Mitarbeiter in der Buchhaltung und im Vertrieb regelmäßig über neue Betrugsmaschen informiert und für das Thema sensibilisiert werden. Doch das allein genügt nicht. Wir empfehlen dringend, derartige Risiken außerdem angemessen abzusichern. Betrug durch eigene Mitarbeiter und Dritte ist traditionell in der Vertrauenschadenversicherung (VSV) versicherbar. Anbieter von VSV gibt es verschiedene, und die Absicherung ist unabhängig vom Bestehen einer Warenkreditversicherung. Möchten Sie den Bestellerbetrug isoliert absichern, gibt es standardisierte Policen am Markt, die günstiger sind als eine VSV für das gesamte Unternehmen.
Als Kreditversicherungs-Makler beraten wir unabhängig und bieten individuelle Lösungen über Produktgrenzen hinaus. Wir unterstützen Ihr Risikomanagement – rufen Sie uns gern zu diesem aktuellen Thema an.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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