Fünf europäische Länder, darunter federführend Deutschland und die Niederlande, wollen die Produktion, Verwendung und den Import sogenannter PFAS stark einschränken. Ein Vorschlag zur Prüfung entsprechender Beschränkungen beziehungsweise eines Verbots liegt der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bereits vor.
Hamburg, 11.09.2023 – Mehr als 10.000 Substanzen zählen zu den PFAS - einer Gruppe ausschließlich menschengemachter Substanzen mit besonderen technischen Eigenschaften, die besonders in der Industrie vielfältige Anwendung finden.
Der Begriff PFAS steht für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen. Bereits seit den 1940er Jahren werden diese Chemikalien aufgrund ihrer einzigartigen Eigenschaften wie Hitze-, Wasser- und Ölbeständigkeit in verschiedenen industriellen Anwendungen und Verbraucherprdoukten eingesetzt. So finden sich PFAS beispielsweise in antihaftbeschichteten Kochgeschirren (TEFLON), Kunststoffverpackungen für Lebensmittel, wasserdichter Kleidung (GORE-TEX), schmutzabweisenden Stoffen, Feuerlöschschaum und vielen anderen Produkten.
Viele PFAS sind aufgrund ihrer potentiell gesundheitsschädlichen Wirkungen bedenklich. So haben einige Studien die Exposition gegenüber PFAS mit gesundheitlichen Problemem wie Entwicklungsstörungen, Leberschäden, Störungen des Immunsystems und bestimmten Arten von Krebs in Verbindung gebracht. Besonders kritisch: PFAS-Verbindungen sind langlebig und können sich in Wasser, Boden und Organismen anreichern, sodass sie auch in die Nahrungskette gelangen können. Weltweit wurden sie bereits in menschlichem Blut und in dem von Wildtieren nachgewiesen.
Viele Branchen sind auf die Nutzung von PFAS mangels gleichwertiger Alternativen angewiesen, denn gerade die Langlebigkeit und die Wirkungsweisen dieser Substanzen machen sie zu wichtigen Bestandteilen auch in Bereichen wie der Medizintechnik und anderen Hightech-Produktionen. Entsprechend umstritten ist ein Pauschalverbot, da befürchtet wird, dass davon auch Substanzen betroffen sind, von denen keine gesundheitliche Gefährdung ausgeht, sie aber umgekehrt lebenswichtig in der Herstellung lebensrettender Produkte sein könnten.
Aufgrund der gesundheitlichen Bedenken hat die Europäische Union Schritte zur Regulierung und Einschränkung der Verwendung von PFAS unternommen. Die ECHA hat einen Vorschlag zum PFAS-Verbot als Teil ihrer Chemikalienstrategie auf den Tisch gelegt.
Ende dieses Jahres will die EU über ein mögliches Verbot der PFAS entscheiden. Schon jetzt wurden für einige der betroffenen Substanzen Grenzwerte oder Verbote verabschiedet.
Im Fokus der EU steht der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt, indem die Freisetzung und Exposition von schädlichen PFAS minimiert wird. Durch Einschränkungen oder das Verbot ihrer Verwendung sollen die weitere Kontamination sowie mögliche Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit diesen Chemikalien verhindert werden.
Für industrielle Anwender der PFAS-Substanzen bedeutet es obendrein, dass von einem drohenden Verbot oder weitreichenden Einschränkungen auch verschiedene Versicherungen betroffen sein werden, wie beispielsweise die Berufshaftpflicht- oder die Produkthaftpflicht-Versicherung.
GGW beobachtet, dass Versicherer bei Neu- und Bestandskunden hinterfragen, ob möglicherweise PFAS verwendet wurden oder werden. Bei Lagerung solcher Stoffe oder bei Verwendung von PFAS in den Produkten des Kunden wird man einen PFAS-Ausschluss in den Haftpflicht-Versicherungsvertrag einfordern, um Personenschäden und Umweltsanierungskosten auszuschließen.
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Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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