Getreidehändler ist pleite – verlieren Landwirte nun ihr Geld?

Stel­len Sie sich vor, Ihr Agrar­be­trieb lie­fert re­gel­mä­ßig ver­trags­ge­mäß Ge­trei­de an ei­nen Han­des­part­ner, der je­doch noch vor der Be­zah­lung in­sol­vent wird. Die­se Si­tua­ti­on kann für mit­tel­stän­di­sche Agrar­un­ter­neh­men exis­tenz­be­dro­hend sein. Wie kön­nen Sie si­cher­stel­len, dass Sie trotz der In­sol­venz Ih­res Han­dels­part­ners Ihr Geld er­hal­ten?

Hamburg, 22.08.2024 – In Deutsch­land gibt es ver­schie­de­ne Me­tho­den, um Gel­der und so­mit auch die Li­qui­di­tät Ih­res Un­ter­neh­mens zu si­chern. Grund­le­gend ist zu sa­gen, dass im deut­schen Ge­trei­de­han­del die Ein­heits­be­din­gun­gen und die Re­ge­lun­gen der Deut­schen Ge­trei­de- und Pro­duk­ten­bör­sen als Grund­la­ge die­nen, wel­che sich seit über 90 Jah­ren eta­bliert hat.


Was Sie wissen sollten

Im Falle einer Insolvenz Ihres Handelspartners ist vor allem entscheidend,

  • wo sich das Getreide befindet und
  • wie die Zahlungsströme innerhalb der Lieferkette verlaufen sind.

Hier greift der so­ge­nann­te ver­län­ger­te Ei­gen­tums­vor­be­halt nach §§ 41, 42 der Ein­heits­be­din­gun­gen. Die­ser er­mög­licht es, dass der Händ­ler Ihr Ge­trei­de wei­ter­ver­kauft und das Geld in Ih­rem Na­men ent­ge­gen­nimmt. Auch nach dem Ein­tritt der In­sol­venz kann un­ter dem Um­stand, dass der Käu­fer des Ge­trei­des noch nicht an den Händ­ler ge­leis­tet hat, die For­de­rung durch Ihr Un­ter­neh­men be­ste­hen.
 

Was Sie prophylaktisch tun können

Soll­ten die­se Maß­nah­men nicht mehr mög­lich sein, so bleibt Ih­nen letzt­lich nur die For­de­rung zur In­sol­venz­ta­bel­le. Um ei­ne sol­che Si­tua­ti­on zu ver­mei­den, kön­nen Sie aber be­reits vor­ab pro­phy­lak­ti­sche Maß­nah­men er­grei­fen:

  • Eine Möglichkeit für den Landwirt ist die Lieferung der Ware Zug-um-Zug gegen die Bezahlung der Ware.
  • Dar­über hin­aus kann der Land­wirt ei­ne Wa­ren­kre­dit­ver­si­che­rung zur Ab­si­che­rung sei­ner For­de­run­gen ab­schlie­ßen. Die­se Ver­si­che­rung ist mit Kos­ten ver­bun­den, deckt je­doch ei­nen Gro­ß­teil des mög­li­chen Scha­dens ab und bie­tet in­so­fern ei­ne wich­ti­ge Ab­si­che­rung in sol­chen Fäl­len.

Grund­sätz­lich wird der Kauf­preis bei Lie­fe­rung auf Ziel so­fort fäl­lig, wenn be­rech­tig­te Zwei­fel an der Sol­venz des Käu­fers be­nannt wer­den. Dies ist ins­be­son­de­re dann der Fall, wenn die­ser sei­ne Zah­lun­gen ein­stellt, Wech­sel oder Schecks nicht ein­ge­löst wer­den oder ein In­sol­venz­ver­fah­ren be­an­tragt wird. Sel­bi­ges gilt auch, wenn der Käu­fer mit ei­nem Be­trag, der ei­ne Ra­te über­steigt, in Ver­zug ge­rät. In die­sem Fall kann Ihr Un­ter­neh­men wei­te­re Lie­fe­run­gen zu­rück­hal­ten und – nach an­ge­mes­se­ner Frist­set­zung – Scha­dens­er­satz statt der Leis­tung oder den Er­satz ver­geb­li­cher Auf­wen­dun­gen ver­lan­gen. Das Rück­tritts­recht bleibt hier­von un­be­rührt.
 

Die Gerichtsbarkeit in solchen Fällen

Auch die Ge­richts­bar­keit, an die Sie sich wen­den kön­nen, ist hier ent­schei­den. Strei­tig­kei­ten zwi­schen Land­wir­ten und Land­händ­lern wer­den re­gel­mä­ßig vor den Schieds­ge­rich­ten der Deut­schen Ge­trei­de- und Pro­duk­ten­bör­sen ent­schie­den. So­fern der Land­händ­ler auf An­for­de­rung des Land­wirts bin­nen drei­er Ta­ge die Be­stim­mung des Schieds­ge­richts un­ter­lässt, geht das Recht der Be­stim­mung auf den Land­wirt über. Übt der Land­wirt die­ses Recht nicht sei­ner­seits in­ner­halb drei­er Ge­schäfts­ta­ge aus, so tritt der vo­ri­ge Zu­stand wie­der ein.

Ne­ben der Ver­hand­lung vor dem Schieds­ge­richt be­steht auch die Mög­lich­keit, ein­re­de­freie For­de­run­gen, die bis zum Ta­ge der Kla­ge­er­he­bung be­ste­hen, vor der or­dent­li­chen Ge­richts­bar­keit – al­so den Amts­ge­rich­ten, Land­ge­rich­ten etc. – zu kla­gen.
 

Über die GGW Gruppe

Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.

Autor: Björn Albert
Veröffentlicht: 22.08.2024
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