Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat eine Neuregelung beschlossen, um die Einhaltung des anwaltlichen Berufsrechts in Berufsausübungsgesellschaften besser zu kontrollieren. Diese Neuregelung präzisiert die Vorschrift des § 59c Abs. 2 BRAO, die letztes Jahr im Rahmen der BRAO-Reform eingeführt wurde.
Hamburg, 21.11.2023 – Die Neuregelung verlangt von Berufsausübungsgesellschaften, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen das Berufsrecht frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
Die Neuregelung beinhaltet einen neuen § 31 BORA, der mit Wirkung zum 01.10.2023 Mindeststandards für die Einhaltung und Überprüfung des anwaltlichen Berufsrechts festlegt. Er fordert eine kontinuierliche Risikoanalyse für die anwaltliche Compliance.
Im Einzelnen sieht § 31 Abs. 2 BORA folgende Maßnahmen vor:
Der Berufsrechtsbeauftragte ist in der Regel über die Kanzleimanager-Deckung (D&O) mitversichert. Zusätzlich bieten wir eine Lösung zur Einrichtung einer internen Hinweisgeberstelle für berufsbezogene Beschwerden an. Hierzu informieren wir Sie in Kürze in einem gesonderten Blog-Beitrag.
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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