Am 2. Januar wurde in Polen ein mit der Afrikanischen Schweinepest infiziertes Wildschwein nur 21 Kilometer vor der deutschen Grenze gefunden. Die neue Ausbruchswelle der Tierseuche betrifft seit Mitte Dezember neben Polen auch Moldawien und Rumänien, im Westen ist Belgien betroffen. Eine Versicherung kann im Ernstfall Kosten für Betriebsunterbrechung, Ertragsausfall oder Produktrückruf aufgrund von Afrikanischer Schweinepest auffangen.
Hamburg, 15.01.2020 – Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine in der Regel tödlich endende Seuche für Wild- und Hausschweine. Seit einiger Zeit breitet sie sich in Osteuropa – überwiegend unter Wildschweinen – aus und rückt dabei zunehmend nach Westen.
Laut dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sei der aktuelle Sprung der ASP in den Westen Polens besonders besorgniserregend. Restriktionsgebiete reichen inzwischen bis an die deutsche Grenze heran. Im Sommer 2019 war die Tierseuche erstmals in der Slowakei ausgebrochen. Serbien meldete zwei Wochen später 18 Fälle von Afrikanischer Schweinepest. Das Friedrich-Löffler-Institut (das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) bewertet aufgrund der aktuellen Entwicklung das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Deutschland als deutlich gestiegen, besonders im Hinblick auf infizierte, migrierende Wildschweine. Zudem verdeutlichen laut des Instituts Sprünge der ASP über größere Entfernungen (etwa innerhalb Polens, nach Belgien, Ungarn, in die Tschechische Republik) das bestehende Risiko einer Einschleppung nach Deutschland durch menschliches Handeln. Experten vermuten die Verbreitung der Erreger auch durch Reisende oder Transporte aus den betroffenen Gebieten. Einen wirksamen Impfstoff, wie etwa für die klassische Schweinepest, gibt es bislang nicht.
Auch wenn die ASP und der Verzehr von infiziertem Schweinefleisch für Menschen nicht gefährlich sind, hätte eine Einschleppung nach Deutschland schwerwiegende Folgen für die Gesundheit der Wild- und Hausschweinbestände. In der Folge wären auch die landwirtschaftliche Produktion, die Weiterverarbeitung und der Export betroffen. Bereits bei einem infizierten Wildschwein würden ein 15-Kilometer-Radius um die Fundstelle als Gefährdungsbezirk sowie eine 30 Kilometer breite Pufferzone ausgerufen, in denen ein Transportverbot für Hausschweine gilt. Ausnahmen sind möglich, erfolgen jedoch nach strengen Regeln. So müssen Schweine beispielsweise innerhalb von 24 Stunden vor dem Versand negativ auf die Seuche getestet sein. Das Veterinäramt hebt den Gefährdungsstatus des Gebiets frühestens sechs Monate nach dem letzten Nachweis von ASP wieder auf. Viele Importländer von Schweinefleisch bestehen jedoch auf Zertifikate, die bestätigen, dass im jeweiligen Land keine Afrikanische Schweinepest auftritt. Es kann ein Ernteverbot in diesen Gebieten ausgesprochen werden, damit die Krankheit über Futter- oder Lebensmittel nicht weiterverbreitet wird. Für den Fall, dass die ASP bei einem Hausschwein festgestellt wird, müssen alle Schweine des Betriebs gekeult werden. Hier würden ebenfalls zwei Schutzbereiche – ein Sperrbezirk und eine Beobachtungszone – mit einem Transportverbot von mindestens 30 Tagen errichtet. Für Schlachtereien oder die Fleisch verarbeitende Industrie bedeutet das im Ernstfall enorme Kosten und Verluste, bedingt durch eine rückläufige Auftragslage, Umsatzeinbußen und im schlimmsten Fall sogar drohende Produktrückrufe oder Betriebsstillstand.
Betriebsunterbrechung und Ertragsausfall Einige der vorgenannten Risiken lassen sich mit entsprechenden Versicherungslösungen abdecken. Im Fall der Betriebsunterbrechung durch die Afrikanische Schweinepest bieten einige wenige Versicherer Sonderlösungen für den Ertragsausfall an. Jedoch schränken sie die Risikozeichnung für Gebiete in Berlin, Brandenburg oder Sachsen aufgrund des hohen Gefährdungspotenzials inzwischen ein. Es ist davon auszugehen, dass es auch für andere Bundesländer sehr schwer wird, adäquaten Versicherungsschutz für diese Risiken sicherzustellen, sobald der erste Fall in Deutschland aufgetreten ist. Produkthaftpflichtversicherung und Produktrückruf Ob und wie eine Produkthaftpflichtversicherung im Fall von Afrikanischer Schweinepest greift, ist vom Einzelfall abhängig. Hier sollten die Versicherungsverträge genau geprüft werden, insbesondere dann, wenn Firmen die erweiterten Haftungsbedingungen ihrer Abnehmer bestätigen und versichern, dass ihre Produkte frei von ASP sind. Gerne unterstützt Sie GGW bei der Ermittlung Ihres individuellen Versicherungsbedarfs und der Überprüfung Ihrer bestehenden Versicherungsverträge im Hinblick auf die erweiterte Vertragshaftung.
Klaus-Dieter Zühr
Telefon: 040 328101-4024
E-Mail:
k.zuehr(at)ggw.de
Die Gossler, Gobert & Wolters Gruppe (GGW Gruppe) ist einer der großen unabhängigen und inhabergeführten Industrieversicherungsmakler in Deutschland. Als Experte für integriertes Risiko- und Versicherungsmanagement betreuen die rund 290 Mitarbeiter der GGW Gruppe mittelständische Unternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe sowie den rechts- und wirtschaftsberatenden Berufen. Deutschlandweit ist das Beratungshaus an neun Standorten vertreten und berät in Zusammenarbeit mit internationalen Netzwerken Kunden in über 60 Ländern.
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